Bildungsurlaub von der Steuer absetzen – In 3 einfachen Schritten
Du möchtest Bildungsurlaub machen und die Kosten steuerlich geltend machen? Hier erfährst du, wie du Schritt für Schritt vorgehst, um das Maximum aus deiner Steuererklärung herauszuholen.
Schritt 1: Absetzbare Kosten erkennen
Folgende Ausgaben rund um deinen Bildungsurlaub kannst du als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben:
Kurs- oder Seminargebühren: Teilnahme- und Anmeldegebühren
Reisekosten: Fahrt zum Veranstaltungsort (z.B. Bahn, Auto, Flug)
Unterkunft & Verpflegung: Übernachtungskosten und Mehraufwand für Mahlzeiten, falls der Kurs nicht am Wohnort stattfindet
Schritt 2: Belege und Nachweise sammeln
Das Finanzamt verlangt für jede Ausgabe einen Nachweis. Bewahre deshalb folgende Unterlagen sorgfältig auf:
Teilnahmebescheinigung des Kurses/Seminars
Rechnungen und Zahlungsbelege (Kurs, Unterkunft, Verpflegung)
Fahrkarten, Tankquittungen oder andere Reisebelege
(Optional, aber hilfreich): Eine kurze Bestätigung deines Arbeitgebers, warum der Kurs für deinen Beruf sinnvoll ist
Extra-Tipp: Ein formloser Absatz vom Arbeitgeber über den beruflichen Nutzen erhöht die Anerkennungschancen.
Schritt 3: Kosten in der Steuererklärung eintragen
Trage alle Bildungsurlaubskosten in der „Anlage N“ unter „Werbungskosten“ ein, konkret als „Fortbildungskosten“.
Falls dein Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss gezahlt hat, ziehe diesen von der Gesamtsumme ab.
Die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro wird automatisch anerkannt. Hast du höhere Ausgaben, lohnt es sich, alles einzeln nachzuweisen und Belege einzureichen.
Fazit:
Mit diesen drei Schritten kannst du die Kosten deines Bildungsurlaubs in der Steuererklärung geltend machen und so deine Weiterbildung finanziell optimal nutzen.
Weitere Tipps & Informationen:
Bildungsurlaub ist grundsätzlich für alle anerkannten beruflichen Weiterbildungen absetzbar.
Bei Unsicherheiten hilft eine Steuerberatung oder die Website deines Bundeslandes.